Mehr als 40 Jahre Erfahrung:

„Das Familienunternehmen Schankanlagen Warnakula hat über 40 Jahre Erfahrung im Bereich der Reinigung und Wartung von Schankanlagen für die Gastronomie.“
John Warnakula, Geschäftsführung

„Sauberkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit – keine Beanstandungen.“

„Ja wir sind sehr zufrieden. Mitarbeiter sehr gut! Die neue Anlage funktioniert ausgezeichnet.“
Gasthof Goldener Engel, Ihringen am Kaiserstuhl

Mehr als 40 Jahre Erfahrung:

„Das Familienunternehmen Schankanlagen Warnakula hat über 40 Jahre Erfahrung im Bereich der Reinigung und Wartung von Schankanlagen für die Gastronomie.“
John Warnakula, Geschäftsführung

„Bleibt wie Ihr seit!“

„Wir sind sehr zufrieden. Es ist immer ein netter Kontakt und wenn man sie braucht, sind sie immer zur Stelle! Funktioniert einwandfrei. Professionalität; Freundlichkeit; Flexibilität; Zuverlässigkeit. Bleibt wie Ihr seit!“
René Gessler, Geschäftsführung Schloss Reinach

Mehr als 40 Jahre Erfahrung:

„Das Familienunternehmen Schankanlagen Warnakula hat über 40 Jahre Erfahrung im Bereich der Reinigung und Wartung von Schankanlagen für die Gastronomie.“
John Warnakula, Geschäftsführung

„Ein kompetenter, freundlicher, verlässlicher und unkomplizierter Partner.“

„Ja, wir sind sehr zufrieden. Alles Bestens. Freundlichkeit, Sauberkeit, unkompliziert und verlässlich.“
Die Krone, Staufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand

Der Vertrag regelt die Wartung für alle umseitig aufgeführten Geräte durch die Firma Schankanlagen Warnakula. Die Serviceleistungen beginnen an dem umseitig genannten Tag.

2. Wartungsumfang

Schankanlagen Warnakula erbringt Serviceleistungen, um die vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion der Getränkeschankanlagen gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung DIN 6650-6 und der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR 228) zu gewährleisten. Die Reinigung erfolgt nach dem Stand der Technik. Es wird empfohlen, einen Reinigungsturnus nach DIN 6650-6 einzuhalten. Die Reinigungshäufigkeit der Getränkeschankanlage erfolgt wie umseitig genannt. Die Wartungsleistung umfasst neben der Reinigung und Desinfektion der Getränkeleitung auch eine Zerlegung und Säuberung von Zapfköpfen, Hähnen und Keg-Anstichen. Für die Reinigung verwenden wir den Stand der Technik, deren Umfang ist der Einsatz von Schwammkugeln sowie spezielle Desinfektionsmittel. Bei dieser Form der chemischen-mechanischen Reinigung werden die Vorteile beider Verfahren genutzt. Der Vorteil dieser chemischen Reinigungsmittel liegt insbesondere in ihrer keimtötenden Wirkung und der Eigenschaft, Schmutz auch in schwer zugänglichen Bereichen lösen zu können. Bei starken Verschmutzen können Beläge nur mit zusätzlichen mechanischen Hilfsmitteln (Bürste oder Schwammkugeln) entfernt werden. Wartungen wie beispielsweise das Einsetzen von Dichtungen an Zapfhähnen, CO2-Abdichtung und die Abnahmeprüfung Ihrer Getränkeschankanlagen sind für Vertragspartner kostenlos. Bei unsachgemäßer Behandlung der Getränkeschankanlage durch den Kunden bemüht sich Schankanlagen Warnakula um Schadensbehebung. Die dafür zusätzlich erforderlichen Serviceleistungen werden nach den aktuell gültigen Stundensätzen von Schankanlagen Warnakula berechnet.

3. Serviceleistungen

Führt Schankanlagen Warnakula aufgrund eines Auftrages des Kunden Serviceleistungen durch, zu denen Sie nach diesem Vertrag nicht verpflichtet ist, so werden diese Leistungen dem Kunden nach den aktuell gültigen Stundensätzen von Schankanlagen Warnakula berechnet. Darunter fallen auch Leistungen wie notwendigen Reparaturen sowie Wartungen, die nicht mit der Reinigung und Desinfektion festgelegt sind.

4. Wartungszeitraum

Betriebsstörungen werden von Schankanlagen Warnakula während der Arbeitszeit von 7:00 bis 18:00 Uhr Mo – Fr behoben. Eine vorbeugende Wartung wird nur bei solchen Geräten vorgenommen, die einem hohen Verschleiß unterliegen oder bei denen der Hersteller dies vorschreibt.

5. Haftung

Schankanlagen Warnakula gewährleistet nach Maßgabe dieses Vertrages eine ordnungsgemäße Sauberkeit für alle umseitig aufgeführten Geräte. Die Haftung für sonstige Schäden, die auf leichter fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, wird ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden

Die Wartungspauschale wird von dem Kunden nach der Serviceleistung während des Wartungszeitraumes in bar an unsere Service-Mitarbeiter übergeben, falls gewünscht per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen oder nach Rechnungsstellung bezahlt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die mit der Wartung beauftragten Mitarbeiter von Schankanlagen Warnakula nach Ankündigung zu branchenüblichen Arbeitszeiten Zugang zu den Geräten haben. In besonders dringenden Fällen kann eine Wartung auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte entsprechend den vom Hersteller herausgegebenen Bedienungsanleitungen zu betreiben. Alles vom Kunden verwendete Zubehör muss den vom Hersteller empfohlenen Normen entsprechen oder von Schankanlagen Warnakula als geeignet eingestuft werden. Beim Auftreten einer Störung an den Getränkeschankanlagen teilt der Kunde diese Störung unverzüglich der Firma Schankanlagen Warnakula mit. Der Kunde verpflichtet sich, bei notwendiger Reparatur sowie Wartungsarbeiten der Getränkeschankanlage(n) die Firma Schankanlagen Warnakula zu beauftragen. Darunter fallen alle umseitig ausgeführten Zusatzleistungen im Vertrag.

7. Kosten

Die in diesem Vertrag umseitig vereinbarten Wartungskosten gelten verbindlich. Wartungsarbeiten, die auf Wunsch des Kunden außerhalb des Wartungsumfangs durchgeführt werden, werden mit den aktuell gültigen Stundensätzen von Schankanlagen Warnakula berechnet.

8. Kündigung

Die ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner ist nur zum Ende des Vertrages zulässig. Der Vertrag ist in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich zu kündigen. Wird der Vertrag nicht zum Vertragsende gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

9. Vertragsanpassung

Werden einzelne Maschinen vom Kunden nicht mehr benötigt oder veräußert, können diese aus der Wartungspauschale ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat herausgenommen werden. Dazu vereinbaren die Vertragspartner die Neuberechnung der Wartungspauschale.

10. Servicepartner

Die Firma Schankanlagen Warnakula steht in gutem Kontakt zu wichtigen Brauereien, Getränkelieferanten und anderen Zulieferern. Schankanlagen Warnakula hilft Kunden mit Wartungsvertrag bei der Abwicklung von Wartungsangelegenheiten mit Ihren Zulieferern und Vertragspartnern. In bestimmten Fällen kann Schankanlagen Warnakula für Kunden mit Wartungsvertrag die Kostenübernahme von anfallenden Reparaturkosten durch deren Vertragspartner – wie beispielsweise Brauereien – aushandeln.