Mehr als 40 Jahre Erfahrung:

„Das Familienunternehmen Schankanlagen Warnakula hat über 40 Jahre Erfahrung im Bereich der Reinigung und Wartung von Schankanlagen für die Gastronomie.“
John Warnakula, Geschäftsführung

„Sauberkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit – keine Beanstandungen.“

„Ja wir sind sehr zufrieden. Mitarbeiter sehr gut! Die neue Anlage funktioniert ausgezeichnet.“
Gasthof Goldener Engel, Ihringen am Kaiserstuhl

Mehr als 40 Jahre Erfahrung:

„Das Familienunternehmen Schankanlagen Warnakula hat über 40 Jahre Erfahrung im Bereich der Reinigung und Wartung von Schankanlagen für die Gastronomie.“
John Warnakula, Geschäftsführung

„Bleibt wie Ihr seit!“

„Wir sind sehr zufrieden. Es ist immer ein netter Kontakt und wenn man sie braucht, sind sie immer zur Stelle! Funktioniert einwandfrei. Professionalität; Freundlichkeit; Flexibilität; Zuverlässigkeit. Bleibt wie Ihr seit!“
René Gessler, Geschäftsführung Schloss Reinach

Mehr als 40 Jahre Erfahrung:

„Das Familienunternehmen Schankanlagen Warnakula hat über 40 Jahre Erfahrung im Bereich der Reinigung und Wartung von Schankanlagen für die Gastronomie.“
John Warnakula, Geschäftsführung

„Ein kompetenter, freundlicher, verlässlicher und unkomplizierter Partner.“

„Ja, wir sind sehr zufrieden. Alles Bestens. Freundlichkeit, Sauberkeit, unkompliziert und verlässlich.“
Die Krone, Staufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss / Übertrag von Rechten und Pflichten:

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Diese Angebote richten sich nur an Käufer, die die Ware ausschließlich in Ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Dieses ist bei Erstbestellungen immer nachzuweisen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer die entsprechende Verwendung der Ware

2. Der Käufer ist an seine Bestellung 15 Tage gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.

3. Alle Gewichts-, Leistungs- und Maßangaben sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften , es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde. Gleiches gilt für Abbildungen.

4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.

5. Bei vereinbarten Mustersendungen gilt der Vertrag als zustande gekommen, sofern das Muster später als 30 Tage an den Verkäufer zurück gesandt wird. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Rechnungsdatum, für das Ende der Frist der Eingang der Mustersendung beim Verkäufer.

6. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen.

Preise

1. Der Preis versteht sich ab Standort des Kaufgegenstandes sowie zuzüglich Fracht- Verpackungs- und Installationskosten. Für Leihgaben wie z.B. CO²-Gasflaschen kann ein Pfand und eine Miete erhoben werden. III. Zahlung / Zahlungsverzug / Aufrechnung

2. Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb 8 Tagen mit jeweils 2% Skonto oder ohne Abzug spätestens nach 14 Tagen, jeweils vom Ausstellungstag der Rechnung an gerechnet, es sei denn, die Parteien treffen eine anderslautende Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen unbeglichen sind.

3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

4. Kommt der Käufer bzw. Mieter mit Zahlungen in Verzug , ist der Verkäufer berechtigt, die ihm obliegende Leistungen zu verweigern. Er kann darüber hinaus unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VII dem Käufer bzw. Mieter eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer bzw. Mieter ablehne . Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt , durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag bzw. Mietvertrag zurück zu treten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Verzugszinsen werden mit 3% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung nachweist.

6. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers bzw. Mieter unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer bzw. Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kauf- bzw. Mietvertrages beruht.

7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.

Lieferung

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind; sie beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann zur Lieferung, nur Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bewiesen zu Last fällt.

3. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers.

4. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen ändern vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer, der durch diese Umstände bedingte Leistungsstörung.

Gültigkeit der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten ausschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers, mit denen sich der Käufer bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Käufer bei einem vom Verkäufer bestätigten Auftrag zugegangen sind oder zu Einsicht in der Geschäftsstelle vorliegen. Wird der Auftrag abweichend von den Zahlungsbedingungen und Lieferungsbedingungen des Verkäufers erteilt, so gelten auch dann die Zahlungs- und Lieferbedingungen des Verkäufers, selbst wenn er nicht widerspricht. Abweichungen gelten also nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Abnahme von Mängeln

1. Der Käufer ist verpflichtet , den Kaufgegenstand abzunehmen und auf Fehlerfreiheit zu untersuchen.

2. Werden Mängel nicht innerhalb von 15 Tagen nach erhalt der Ware dem Verkäufer mitgeteilt, so gilt , sofern der Käufer Kaufmann ist, die Ware als mängelfrei abgenommen. Mängelrügen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Ist der Käufer kein Kaufmann gilt diese Regelung nur, wenn die Mängel offensichtlich sind.

3. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht ab, so kann der Verkäufer eine Frist von 30 Tagen setzen mit der Aufforderung, die Ware abzunehmen. Mit dieser Mahnung kommt der Käufer in Verzug. Nach Ablauf der Frist kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

4. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer oder Käufer einen geringeren Schaden nachweist, oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Eigentumsvorbehalt

1. Der Kauf- Miet oder Leihgegenstand bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers bzw. Vermieters. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen , die dem Verkäufer bzw. Vermieter aufgrund sonstiger Lieferungen gegen den Käufer bzw. Mieter zustehen.

2. Wird die Ware vom Käufer vor Begleichung sämtlicher Forderung veräußert, so gilt als vereinbart, dass die an den Erwerber entstehenden Forderungen in Höhe der offenstehenden Rechnungen an Atlantis Trinkwassertechnik abgetreten sind.

3. Eine Veräußerung von Miet- Leih- und Pfandware ist unter keinen Umständen gestattet. Wird diese Ware trotzdem veräußert verpflichtet sich der Mieter die Ware zum aktuellen Neu-Listen-Preis zu erwerben. Irgendwelche Abzüge jeglicher Art sind nicht gestattet. Der Betrag ist innerhalb unserer oben aufgeführten Zahlungsbedingungen zu leisten. Außerdem gilt als vereinbart, dass die an den Erwerber entstehenden Forderungen in Höhe der offenstehenden Rechnungen an Atlantis Trinkwassertechnik GmbH abgetreten ist.

4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug , kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Verlangt der Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes , ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an den Verkäufer herauszugeben.

5. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer bzw. Mieter. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Mehrwertsteuer und höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

Gewährleistung

1. Nicht neu hergestellte Sachen werden unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft.

2. Bei neu hergestellten Sachen ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Es besteht während der Reparatur kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.

3. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist

4. Wartungen, Nachbesserungen und Reparaturen dürfen nur vom Verkäufer durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Gewährleistungsfrist

Haftung

1. Der Verkäufer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund-, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht haben. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf höchstens 10 % des Kaufpreises, nicht ersetzt werden Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung des Kaufgegenstandes und entgangener Gewinn.

2. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers, gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Der Käufer bzw. Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die nach der Übergabe durch ihn oder durch Dritte verursacht werden.

Erfüllungsort und Gerichtstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers

2. Der ausschließliche Gerichtsstand ist immer Freiburg im Breisgau

Sonstige Bestimmungen

1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen diese Vertrages nichtig sein oder durch die Rechtsprechung nichtig werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.